„Quittung für das kriminelle Vorgehen“
Als deutliches Zeichen, dass sich Straftaten wie Untreue und Urkundenfälschung nicht lohnen, bewertet Bürgermeister Frank Schneider den am 13.8.2021 ergangenen Urteilsspruch beim Landgericht Düsseldorf gegen den früheren städtischen Mitarbeiter, der die Stadt über mehrere Jahre mit hoher krimineller Energie systematisch mit jeweils kleineren Summen um knapp 1,9 Millionen Euro betrogen hatte. Das Landgericht verurteilte den Täter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen Betruges und Urkundenfälschung.
„Wir verstehen uns als agile Stadtverwaltung im Sinne von Bürokratieabbau, schneller Handlungsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung. Der nun verurteilte ehemalige Mitarbeiter hatte bewusst und mit hoher krimineller Energie die auch damals bestehenden Kontrollsysteme ausgenutzt und umgangen, er hat Vertrauen missbraucht und Kolleginnen und Kollegen über Jahre getäuscht. Dieses Urteil ist die Quittung für ein derart dreistes Vorgehen!“, unterstreicht Bürgermeister Frank Schneider, der weiter ausführt: „Das Urteil empfinde ich auch als positives Signal für unsere rechtschaffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sehr unter dem Vorfall gelitten haben, da sie durch den Vorfall in der Öffentlichkeit auch einem gewissen Misstrauen ausgesetzt waren.“
Unabhängig von diesem Urteil mit Signalwirkung hat die Stadtverwaltung hausintern bereits nach der Aufdeckung der Tat reagiert.
Das Handeln des nunmehr wegen Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu 3 Jahren verurteilten ehemaligen Mitarbeiters der Stadtverwaltung wurde umfangreich aufgearbeitet und es wurde ein Bündel an Maßnahmen entwickelt, die ein ähnliches Verhalten in der Zukunft möglichst verhindert soll. „Bei allem Vertrauen in meine Mitarbeiterschaft“, so Bürgermeister Schneider, „hat der Vorfall gezeigt, dass man Menschen nur vor den Kopf schauen kann. Unser ganzes Bestreben lag und liegt nun darin, Vorkommnisse dieser Art durch ein Bündel an Präventivmaßnahmen zu verhindern, dabei aber auch die Schlagkräftigkeit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung nicht zu lähmen“.