Sondernutzungserlaubnis E-Bikes: Interessenbekundungsverfahren und Beantragung
Die Stadt Langenfeld Rhld. führt ein Interessenbekundungsverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Sharing-Bike-Systemen für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.12.2026 durch.
Das Interessenbekundungsverfahren wird dabei in der Zeit vom 03. Oktober 2025 bis zum 17. Oktober 2025 durchgeführt. Die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem Verfahren stellt zugleich den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (§§ 18 ff StrWG NRW) dar.
- Zweck dieser Interessenbekundung
Um das Angebot im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf ein stadtverträgliches Maß zu beschränken, wird von der Stadt Langenfeld auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld“ die Gesamtflotte für Sharing Bikes (klassische, muskelbetriebene Fahrräder Modell, sowie Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h) auf 300 Fahrzeuge begrenzt. Die Begrenzung erfolgt analog zu der Begrenzung der Gesamtflotte der gewerblichen E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld, da der Einfluss der gewerblichen Sharing-Bikes auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dem der E-Scooter vergleichbar ist. Die Begrenzung der Gesamtflotte auf 300 Fahrzeuge erfolgt im Rahmen eines Verkehrsversuchs zunächst für 1 Jahr. Die, in diesem Zeitraum gewonnenen Erfahrungen, bilden die Grundlage zur Festlegung einer maximalen zukünftigen Fahrzeugflotte.
Zur Sicherung der angestrebten verkehrsfördernden Ziele und bezugnehmend auf die auf die Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld teilt sich die Kontingentierung sich der auf jeden Anbieter entfallenden Fahrzeugflotte auf:
30 % Gewerbegebiete
20 % Bahnhof Langenfeld
20 % Bahnhof Langenfeld-Berghausen
30 % restliches Stadtgebiet
- Verfahrensablauf
Jeder Interessent kann in der Zeit vom 03.10.2025 bis zum 17.10.2025, 12 Uhr den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Sharing-Bike-Systemen in der Stadt Langenfeld für den Zeitraum vom 01. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 schriftlich oder digital an das Referat Ordnung oder an ordnung@langenfeld.de stellen. Sollten aus dem Interessenbekundungsverfahren mehrere gleich geeignete Anträge hervorgehen, erfolgt die Festlegung des Kontingents durch gleichmäßige Aufteilung auf sämtliche Interessenten.
Es ist auch zulässig, kürzerer Genehmigungszeiträume zu beantragen, die Gebührenhöhe wird entsprechend der beantragten und genehmigten Laufzeit festgelegt.
Dabei kann der Interessent bei der Beantragung auch von der maximal möglichen Höhe des Kontingents gemäß der gleichmäßigen Verteilung nach unten abweichen. Im Falle, dass ein Interessent das mögliche (Teil-) Kontingent nicht ausschöpfen sollte, wird das verbleibende Kontingent, bei fortbestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft.
Die Interessenten erhalten dann eine schriftliche Anhörung über die auf sie entfallenden Fahrzeugzahl und die sich daraus ergebene Gebührenhöhe. Sie erhalten dann Gelegenheit binnen einer Woche zu erklären, ob Sie an dem Antrag festhalten. Im Falle, dass ein Interessent den Antrag zurückzieht wird das dann verbleibende Kontingent, bei fortbestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt.
Nach Ablauf dieser Bedenkfrist werden die entsprechenden Erlaubnisse mit Gültigkeit zum 01.11.2025 erteilt. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld.
- Einzureichende Unterlagen
Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Nachweis, dass die von dem Erlaubnisnehmer eingesetzte Fahrzeuge über die technisch notwendige Ausstattung für Fahrräder, entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), verfügen und dementsprechend verkehrssicher sind.
Weiterhin müssen die Fahrzeuge (Sharing-Bikes) eines jeden Erlaubnisnehmers optisch einander zuordenbar sein.
Folgende Unterlagen sind zur Interessensbekundung und Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis schriftlich einzureichen:
- Ausgefüllter „Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren“
- Modellbezeichnung der Sharing-Bikes
- Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Nachweis über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung (einschließlich der Abdeckung der von den Fahrzeugen ausgehenden Risiken)
- Ausfertigung der AGB, Nutzungsvertrag, Nutzungsbedingungen
- Data Sharing Agreement (Bekundung der Abschlussbereitschaft, Unterschriebenes Data Sharing Agreement spätestens nach 1 Monat einzureichen)
- Konzeption zur Verteilung der Sharing-Bikes analog den unter Ziff. 1. (dieses Dokuments) genannten Vorgaben, in Anlehnung an die „Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld“ (Übersichtsplan, Liste mit straßenscharfen Standorten, Anzahl der Geräte pro Standort)
- Beschreibung der Vertriebs-App und ihrer Funktionalität
- Technische Vorgabe der Beendigung des Leihvorgangs nur bei Aufzeichnung eines Fotos über das ordnungsgemäße Abstellen des Sharing-Bikes
- Service- und Reaktionszeiten
Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen Sharing-Bikes in der Stadt Langenfeld sowie der Ausschöpfung des Gesamtkontingentes können weitere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das Jahr 2025/2026 besteht nicht.
- Veröffentlichung
Die Stadt Langenfeld veröffentlicht die zugrundeliegende Bekanntmachung auf der Internetseite www.langenfeld.de sowie unter www.evergabe.nrw.de (Download der Bekanntmachung im Vergabeportal)
Anlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren
- Muster Sondernutzungserlaubnis
mit Anlagen (A1-A4) zu
Sperrzonen,
Positivzonen,
Parkflächen
Abstellflächen (mit umliegenden Sperrzonen)
- Muster Data Sharing Agreement
- Ansprechpartner:
Stadt Langenfeld
Referat Ordnung
Herr Konsierke
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld