Zufallsfund bei Routinekontrolle
Die Sicherstellung erfolgte in Amtshilfe für den Zoll, dem die sichergestellten Produkte nunmehr übergeben werden.
Der Gewerbetreibende verstieß zudem gegen das Jugendschutzgesetz und die Preisangabenverordnung, da die Waren nicht ordnungsgemäß ausgezeichnet waren. Wegen dieser Verstöße wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
„Wir werden auch außerhalb von großen Kontrollaktionen immer wieder wachsam sein und Verstößen nachgehen“, bestärkt Referatsleiter Oliver Konsierke seine aufmerksamen Mitarbeitenden.
„Auch wenn es sich diesmal um vergleichsweise geringe Stückzahlen handelt, so muss man davon ausgehen, dass die Waren regelmäßig in Verkehr gebracht werden und entweder schnell nachgeliefert oder außerhalb des Ladenlokals gelagert werden. Wir haben in der Vergangenheit sogar schon unerlaubte Waren in PKWs gefunden, die in der Nähe geparkt waren“, berichtet der zuständige Erste Beigeordnete Christian Benzrath und ergänzt: „Für uns steht allerdings nicht der Steuerschaden, sondern der wirksame Jugendschutz im Vordergrund. Für viele junge Mitmenschen sind Vapes ein Einstieg in eine Nikotinabhängigkeit.“
Die Stadt Langenfeld ist deshalb seit diesem Jahr in der von hier aus mitgegründeten GeKo Rhein-Wupper regional mit anderen Kommunen vernetzt und versucht auf diese Weise durch Erfahrungsaustausch und Informationsabgleiche bereits im niederschwelligen Bereich Kriminalität und illegalem Handel vorzubeugen.