510_FNP_8_Berichtigung_A100
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Da der Bebauungsplan „Re-59 Förderschule Kölner Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wurde, erfolgte eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde dem Rat der Stadt Langenfeld in seiner Sitzung am 20.09.2022 zur Kenntnis vorgelegt. Sie umfasst im Wesentlichen die künftige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche, Gewerbegebiert bzw. Sondergebiet.