AV des MAGS NRW vom 03.05.21 zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Abs. 2 Nr. 5 Coronavirus-Einreiseverordnung
AV des MAGS NRW vom 03.05.21 zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Abs. 2 Nr. 5 Coronavirus-Einreiseverordnung