Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann vom 16.04.21 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 28.03.21 zur Nutzung der in §16 Abs. 1 Nrn. 2-8 CoronaSchVO genannten Angebote in Abhängigkeit von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttest (Angebotsnutzung mit Negativtest)
Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann vom 16.04.21 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 28.03.21 zur Nutzung der in §16 Abs. 1 Nrn. 2-8 CoronaSchVO genannten Angebote in Abhängigkeit von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttest (Angebotsnutzung mit Negativtest)