Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Abs. 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung
Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Abs. 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung