4. „Aktionen, die sich lohnen!“ Aktions-, Speisen- & Getränkestände
Dieser Veranstaltungsbereich des S Cash-Events bietet Langenfelder Vereinen, Gruppen, Kitas, Schulen und Familien die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und Teil der bunten Erlebniswelt in der ShoppingMitte zu werden.
Mit kreativen Mitmachaktionen könnt ihr Angebote für die Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher zum Ausprobieren, Kennenlernen und Mitmachen schaffen. Betreibt einen Stand, an dem gespielt, geknobelt oder sich sportlich betätigt werden kann – von der Torwand über den Klingeldraht bis hin zu Bastelangeboten. der Fantasie sind dabei nahezu keine Grenzen gesetzt. Bringt mit, was zu eurem Verein oder eurer Gruppe passt.
Gleichzeitig könnt ihr als Verein, Gruppe, Kita, Schule oder Familie auch einen Essens- oder Getränkestand betreiben und eure Gemeinschaftskasse aufbessern: Ob Kaffee, Kuchen, Waffeln, Crêpes, Softgetränke, Gegrilltes, Hotdogs oder Pommes – alles ist möglich und ausdrücklich erwünscht.
Im Sinne des Veranstaltungsmottos „Alles für die Ferienkasse“ verbindet dieser Bereich Engagement, Gemeinschaft und unternehmerisches Denken auf spielerische Weise.
Kosten:
- Für einen reinen Stand mit gastronomischem Angebot wird eine Gebühr von 75,- € erhoben.
- Wenn zusätzlich ein Aktionsstand mit Mitmachangebot durchführt wird, entfällt die Gebühr von 75,- € für den Essensstand und die Stadt-Sparkasse Langenfeld zahlt an euch 100,- €.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und hier möglich.
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Unsere Teilnahmebedingungen für Stände
1. Veranstalter
Veranstalter KOMMIT e.V.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Gruppen, Nachbarschaften sowie gemeinnützige Organisationen, die sich mit gastronomischen Angeboten (z. B. Grillstände, Crêpes, Waffeln, Getränke etc.) oder ergänzenden Mitmachaktionen beteiligen möchten.
3. Anmeldung
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Mit der Anmeldung sind verbindlich anzugeben:
- Art des Standes (Speisen/Getränke/Aktion)
- Platzbedarf (Standgröße)
- Strombedarf (inkl. kW-Angabe)
- Wasserbedarf
- ggf. besondere technische Anforderungen
4. Teilnahmegebühr
Für gastronomische Stände wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben.
Vereine, die zusätzlich einen Aktionsstand (z. B. Kinderschminken, Bastelangebote, Spieleaktionen wie Torwandschießen etc.) anbieten, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro durch die Stadt-Sparkasse Langenfeld.
5. Hygiene- und Lebensmittelvorschriften
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Hygienevorschriften einzuhalten, insbesondere:
- Einhaltung der Bestimmungen der Lebensmittelhygiene
- Saubere und geeignete Arbeitskleidung
- Hygienische Zubereitung, Lagerung und Ausgabe der Lebensmittel
- Schutz der Lebensmittel vor Verunreinigung (z. B. durch Abdeckungen)
- Bereitstellung geeigneter Möglichkeiten zur Händehygiene
- Beim Verkauf von Speisen und Getränken werden die Regeln des Jugendschutzes eingehalten.
Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt beim jeweiligen Standbetreiber.
Kontrollen durch zuständige Behörden sind jederzeit möglich.
6. Betrieb, Zufahrt Auf- und Abbau der Stände
Die Stände sind während der gesamten Veranstaltungszeit (11:00 bis 18:00 Uhr) betriebsbereit zu halten.
Aufbau und Zufahrt
Der Aufbau der Stände ist am Veranstaltungstag in der Zeit von 08:00 bis 10:30 Uhr zulässig. In diesem Zeitraum ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Pkw gestattet. Nach 10:30 Uhr sind sämtliche Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
Abbau und Abfahrt
Der Abbau beginnt um 18:00 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich unzulässig und erst nach Veranstaltungsende gestattet. Ausnahmen können ausschließlich durch den Veranstalter im Einzelfall zugelassen werden. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes zum Zwecke des Abbaus ist ab 18:00 Uhr gestattet.
Offenes Feuer, Gasbetrieb oder elektrische Geräte sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zulässig.
7. Sicherheit und Haftung
Jeder Standbetreiber haftet für Schäden, die durch seinen Stand oder Betrieb entstehen.
Notwendige Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Feuerlöscher bei Grill- oder Gasbetrieb) sind eigenständig vorzuhalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen.
8. Standplatzvergabe
Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
9. Müll und Sauberkeit
Anfallender Müll ist eigenständig zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Standplatz ist sauber zu halten und nach Veranstaltungsende besenrein zu hinterlassen.
10. Sonstiges
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen den Standbetrieb zu untersagen.