5. Kindersachen-Flohmarkt S Cash-Event
Großer Kindersachen-Flohmarkt
Der Kindersachen-Flohmarkt richtet sich an Familien, Gruppen, Nachbarschaften und Vereine. Die Stände sind von 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Gebt ausgedientem Spielzeug, Kleidung, Büchern, Schulausrüstung und vielem mehr eine zweite Chance, haucht alten Dingen neues Leben ein und handelt ganz im Sinne der Nachhaltigkeit.
Wenn Ihr mit einem Trödelstand aktiv an der Veranstaltung teilnehmen möchtet, bitten wir um Anmeldung.

Übersicht – Kindersachen-Flohmarkt
- Wann: 4. Juli 2026 Verkauf: 11:00 – 18:00 Uhr
- Ort: Stadthallenvorplatz & Fußgängerzone Solinger Straße
- Warenangebot:
- Nur gebrauchte Artikel rund um Kind & Familie
- Kein Trödel, Kunstgewerbe, Bastelarbeiten oder große Mengen Erwachsenenbekleidung
- Kein gewerblicher Verkauf, keine Neuwaren (Ausnahme: einzelne Privatstücke)
- Anmeldung:
- Nur online bis 24. Mai 2026
- Kosten:
- 4 € pro Meter
- Zeiten:
- Aufbau: 08:00 – 10:30 Uhr (mit PKW-Zufahrt)
- Verkauf: 11:00 – 18:00 Uhr (Stand durchgehend geöffnet)
- Abbau: ab 18:00 Uhr (keine vorzeitige Räumung)
- Veranstalter: KOMMIT e.V.
- Citymanagement@langenfeld.de

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Unsere Regeln Kindersachen-Flohmarkt
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig durch. Mit der Buchung eines Standplatzes erkennen Sie diese als verbindlich an.
1. Veranstalter
Veranstalter des Kindersachen-Flohmarktes ist der KOMMIT e.V.
2. Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet auf dem Stadthallenvorplatz, Hauptstraße 131, 40764 Langenfeld, sowie in der Fußgängerzone Solinger Straße, 40764 Langenfeld, statt.
3. Zugelassene Waren
Zugelassen sind ausschließlich gebrauchte Waren mit Bezug zu „Kind“ und „Familie“.
Nicht zugelassen sind insbesondere:
- klassische Trödel- und Sammlerware (z. B. Zinngeschirr, Bleikristall, Bierkrüge),
- kunstgewerbliche Gegenstände (z. B. Skulpturen, Vasen),
- gewaltverherrlichendes Spielzeug,
- Bastelarbeiten sowie
- größere Mengen an Erwachsenenbekleidung (ausgenommen z. B. Umstandsmode).
4. kein gewerblicher Verkauf
Der gewerbliche Verkauf sowie der Verkauf von Neuwaren sind untersagt. Ausgenommen sind einzelne originalverpackte Gegenstände aus privatem Besitz.
5. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online und ist bis zum 24. Mai 2026 möglich. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine Stornierung des gebuchten Standplatzes ist nur bis zum 10. Juni möglich.
6. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Erhalt einer Buchungsbestätigung per E-Mail zulässig.
7. Übertragung des Standplatzes
Sollte eine Teilnahme nach Anmeldung nicht möglich sein, kann der Standplatz nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter auf eine andere Person übertragen werden.
8. Standgebühr und Zahlungsmodalitäten
Die Standgebühr 4,- € / Meter ist ausschließlich am Veranstaltungstag vor Ort zu entrichten. Die Zahlung kann bar oder kontaktlos (EC- oder Kreditkarte) erfolgen.
9. Veranstaltungszeiten
Der Verkauf beginnt um 11:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Die Stände sind während der gesamten Veranstaltungsdauer geöffnet zu halten..
10. Aufbau und Zufahrt
Der Aufbau der Stände ist am Veranstaltungstag in der Zeit von 08:00 bis 10:30 Uhr zulässig. In diesem Zeitraum ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Pkw gestattet.
Nach 10:30 Uhr sind sämtliche Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
11. Abbau und Abfahrt
Der Abbau beginnt um 18:00 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich unzulässig und erst nach Veranstaltungsende gestattet. Ausnahmen können ausschließlich durch den Veranstalter im Einzelfall zugelassen werden. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes zum Zwecke des Abbaus ist ab 18:00 Uhr gestattet.
12. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden.
13. Sauberkeit und Ordnung
Anfallender Müll ist von den Teilnehmenden eigenständig mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Den Anweisungen des Veranstalters und des Organisationsteams ist jederzeit Folge zu leisten.
14. Betreten des Veranstaltungsgeländes / Haftungsbeschränkung
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
15. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten, geeigneten Personen.
16. Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen Anweisungen des Organisationsteams kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
17. Privatverkauf
Alle Verkäufe erfolgen ausschließlich von privat zu privat.
18. Kontakt
Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
Citymanagement Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
E-Mail: Citymanagement@langenfeld.de