Langenfelder Gaststätte und Kioske kontrolliert: Sicherstellungen und Folgemaßnahmen
Update nach erneuten Kontrollen vom 5. Februar 2026:
Nachgelegt – weitere Sicherstellungen im Einzelhandel
Aufmerksame Mitarbeiter des Referates Ordnung nahmen am Donnerstag das Angebot eines Langenfelder Einzelhandels für Wasserpfeifen wahr, der unerlaubte Produkte nicht nur verkaufte, sondern auch offensiv über Socialmedia bewarb.
Bei den ad hoc durchgeführten Maßnahmen konnten insgesamt 140 Verkaufseinheiten verbotener, nicht zugelassener E-Zigaretten (Vapes) und 51 Verkaufseinheiten nicht verkehrsfähiger Tabakbeutel (Snus) mit einem Verkaufswert i.H.v. gut 3300 Euro eingezogen werden.
Bei den bei Jugendlichen beliebten Snus-Tabakbeutel wird das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Beutel bergen ein hohes Suchtpotenzial. Die Vapes, die anders als Zigaretten keine abschreckenden Bilder tragen, sondern besonders bunt und für junge Menschen ansprechend gestaltet sind, haben zu viele Züge und sind unversteuert.
Erneut handelte es sich um einen Wiederholungstäter – der Betrieb war bereits im April 2025 Ziel einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei, Zoll und örtlicher Ordnungsbehörde gewesen und auch damals hatte man Sicherstellungen durchgeführt.
„Unsere Kontrollen sind natürlich nur Nadelstiche, aber jede einzelne Kontrolle lohnt sich – um den Jugendschutz zu gewähren und den illegalen Handel einzudämmen“, erklärt Oliver Konsierke, Leiter des Referates Ordnung.
Die Kollegen handelten in Eilzuständigkeit und werden die Verfahren nun an den Zoll und den Verbraucherschutz beim Kreis Mettmann abgeben. Auch über die Frage der Betriebsschließung bzw. eine Gewerbeuntersagung entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt des Kreises.
„Deshalb können wir Verstöße nur feststellen und ein Ladenlokal nicht einfach schließen – das geht durch uns nur bei Gaststätten und einer konkreten Gefahrenlage“, ergänzt Konsierke.
„Auch wenn die Folgen für die Gewerbetreibenden zunächst nicht beeindruckend wirken – Bußgeldern und Eintragungen ins Gewerbezentralregister – sie sind aktenkundige Zweifel an der Zuverlässigkeit und führen auch so mittelfristig zum Ziel. Null-Toleranz gegen solche gering erscheinenden Regelbrüche müssen die Grundlage sein, wenn man die Deutungshoheit über ein gutes Miteinander und ein funktionierendes Gemeinwohl zurückgewinnen möchte,“ unterstreicht der Erste Beigeordnete Christian Benzrath als zuständiger Fachbereichsleiter für Ordnung.
Ursprüngliche Meldung vom 3. Februar:
vom Das Team des Referates Ordnung hat am vergangenen Freitag erneut eine Kontrollaktion in Langenfelder Gewerbebetrieben durchgeführt. Gemeinsam mit Dienstkräften der Polizeisonderdienste aus der Kreispolizeibehörde Mettmann waren Außendienst und Gewerbemeldestelle der Langenfelder Ordnungsbehörde im Einsatz.
Überprüft wurden eine Gaststätte und zwei Kioske sowie eine 24/7-Verkaufsstation mit Automaten. In allen Betrieben kam es zu Beanstandungen und der Sicherstellung unerlaubter Produkte.
Bei den durchgeführten Maßnahmen konnten insgesamt 102 Verkaufseinheiten verbotener, nicht zugelassener E-Zigaretten (Vapes) und 75 Verkaufseinheiten nicht verkehrsfähiger Tabakbeutel (Snus) mit einem Verkaufswert in Höhe von 2.790 Euro eingezogen werden.
Die Snus werden gerade von Jugendlichen gerne verwendet. Der Tabakbeutel wird zwischen Lippe und Zahnfleischgelegt und das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Wirkung setzt oft schneller und intensiver als beim Rauchen ein, führt zu einer Stimulation des Gehirns und birgt ein sehr hohes Suchtpotenzial.
In der Gaststätte wurde trotz fehlender Konzession Alkohol ausgeschenkt, ein Tatbestand, der dort bereits mehrfach vorlag. Zudem wurde die unklare Aufenthaltsberechtigung einer dort angetroffenen Person auf der Polizeiwache erkennungsdienstlich abgeklärt, im Anschluss wurde diese dann entlassen.
„Wir werden den Kontrolldruck hochhalten“, erklärt Oliver Konsierke, seit Mai 2025 neuer Leiter des Referates Ordnung, „das Ergebnis der Kontrollen belegt die Erforderlichkeit, genau hinzuschauen.“
Die Kontrollen werden auch Folgen für die Gewerbetreibenden haben – neben Bußgeldern und Eintragungen ins Gewerbezentralregister werden nun ein Beschäftigungsverbot und weitere Maßnahmen bei der Gewerbeaufsicht des Kreises Mettmann angeregt.
„Die von Bürgermeister Gerold Wenzens im Rat vorgeschlagene Sicherheitsoffensive für den Nachtragshaushalt ist eine gute Grundlage, auch künftig regelmäßig und angemessen Gastronomie und Einzelhandel auf die Einhaltung grundlegender Regeln wie den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz, aber auch die Einhaltung der Regelungen zum Glücksspiel zu kontrollieren“, ergänzt der Erste Beigeordnete Christian Benzrath, zu dessen Fachbereich die Ordnungsverwaltung gehört.

