Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Langenfeld ab dem 1. Oktober gültig
Zum 1. Oktober 2025 wird die Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Langenfeld gültig, der erstmals 2023 durch die Stadt Langenfeld aufzustellen war.
Laut BGB sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach Anerkennung des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Langenfeld/Monheim e.V. sowie des Mieterbund Monheim, Langenfeld und Umgebung e.V., hat der Rat der Stadt Langenfeld in seiner Sitzung am 9. September 2025 die Fortschreibung des Langenfelder Mietspiegels beschlossen.
Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte auf der Grundlage der Entwicklung des deutschlandweiten Verbraucherpreisindex in den vergangenen zwei Jahren.
Die Fortschreibung des Mietspiegels 2025 der Stadt Langenfeld steht bereits jetzt nebst Straßenverzeichnis und Dokumentation zum Download zur Verfügung:
Hintergrund-Information:
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einem Stadtgebiet. Sie soll es den Mietvertragsparteien ermöglichen, die Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu ermitteln. Die Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB; §§ 558c und 558d BGB).
Der Vermieter kann sich zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf einen Mietspiegel stützen. Der Mieter kann das Erhöhungsverlangen anhand des Mietspiegels überprüfen.